Gutachten

Gutachten im Auftrag Ihres Unternehmens oder von Gerichten

Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Facility Management ist Prof. Uwe Rotermund berechtigt als Gerichtsgutachter und Sachverständiger tätig zu werden.

Im Auftrag von verschiedenen deutschen Gerichten hat Prof. Rotermund Sachverständigengutachten zur grundsätzlichen FM-Organisation ebenso wie zu speziellen Themen erstellt, darunter:

  • (Miet-)Nebenkosten
  • Heizkosten
  • Sonstige Betriebskosten
  • Instandhaltung (Wartung und Instandsetzung)
  • Contracting
  • Gebäudemanagement
  • Facility Management
  • u.ä.

Neben Gerichtsgutachten erstellen wir auch Parteigutachten und Schiedsgutachten zu den oben genannten Themengebieten.

Anforderungen an ein Gutachten

Die Gutachtenerstattung muss nach den Regelungen des §22 der Sachverständigenordnung der Ingenieurkammer Niedersachsen erfolgen:

  • Unabhängigkeit
  • Wertungsfreiheit
  • Gewissenhaftigkeit
  • Höchstpersönlichkeit

Die Gutachtenerstellung erfolgt persönlich durch Prof. Uwe Rotermund, als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Facility Management.

Ihr Kontakt/Ansprechpartner:

Prof. Uwe Rotermund

rotermund.ingenieure
Pfennigbreite 8
D-37671 Höxter/Weser

Tel.: +49 (5271) 697 999 8

info@rotermundingenieure.de